Steuerschlüssel für innergemeinschaftlichen Erwerb
Erleichterung für die Buchhaltung bei innergemeinschaftlichem Erwerb bzw. dem Reverse-Charge-Verfahren: Prüfer können einzelnen Abrechnungspositionen explizite Steuerschlüssel zuweisen.
Erleichterung für die Buchhaltung bei innergemeinschaftlichem Erwerb bzw. dem Reverse-Charge-Verfahren: Prüfer können einzelnen Abrechnungspositionen explizite Steuerschlüssel zuweisen.
Spesen- und Reisekostenbelege sind 10 Jahre aufzubewahren. In Belegmeister sind Ihre freigegebenen Abrechnungen mit den enthaltenen Belegen für 10 Jahre revisionssicher archiviert. Die Speicherung erfolgt auf Servern in Deutschland.
Eine Verfahrensdokumentation benötigt jeder Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtige, insbesondere für die Umwandlung von Papierbelegen in elektronische Dokumente und das revisionssichere Archivieren. Inhalt und Umfang variieren je nach Unternehmen.
Unter drei Voraussetzungen können Sie Ihre Belege nach dem Scannen wegwerfen: Sie haben eine Verfahrensdokumentation und revisionssichere Archivierung. Es gibt keine Aufbewahrungsvorschriften.
Belegmeister archiviert Belege und Abrechnungsdaten revisionssicher sobald sie freigegeben sind.
Belege dürfen per Handy digitalisiert werden. Belege aus freigegebenen Abrechnungen können weggeworfen werden, wenn es eine Verfahrensdokumentation gibt und keine weiteren außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften bestehen.
Pandemiebedingt behalten die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten von 2021 für 2022 unverändert ihre Gültigkeit.
Der Nachweis über Trinkgeldzahlungen erfolgt auf dem Bewirtungsbeleg oder per Eigenbeleg. Beides kann in Belegmeister korrekt verarbeitet werden.
Bewirtungskosten mindern den Unternehmensgewinn: geschäftlich veranlasst zu 70%, betrieblich veranlasst zu 100%. Über verschiedene Kostenarten wird der Ausgabenabzug für die automatische Kontierung in Belegmeister berücksichtigt.
Wichtige Änderungen im Schreiben für steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass vom Bundesministerium für Finanzen (BMF)