Bewirtungskosten mindern den Unternehmensgewinn: geschäftlich veranlasst zu 70%, betrieblich veranlasst zu 100%. Über verschiedene Kostenarten wird der Ausgabenabzug für die automatische Kontierung in Belegmeister berücksichtigt.
Wichtige Änderungen im Schreiben für steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass vom Bundesministerium für Finanzen (BMF)
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