ZUGFeRD E-Rechnungen online anzeigen

E-RECHNUNGEN AUSLESEN

Ab 2025 wird in Deutschland schrittweise die Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich eingeführt. Diese betrifft natürlich auch Reisekosten und andere Spesen. E-Rechnungen können in jedem Format ausgestellt sein, das die Norm DIN EN 16931 erfüllt. In der Praxis wird das für Reisekosten und Spesen in Deutschland fast immer das Format „ZUGFeRD“ sein. Seit der Version 2 des ZUGFeRD-Standards ist das ZUGFeRD-Format identisch mit dem französischen Format „Factur-X“. Eine aktuelle ZUGFeRD-Rechnung ist also immer gleichzeitig auch eine Factur-X-Rechnung, und eine aktuelle Factur-X-Rechnung ist immer gleichzeitig auch eine ZUGFeRD-Rechnung.

Wie erkennt man, ob eine PDF-Datei auch eine ZUGFeRD-Rechnung ist? Wie kann man den elektronischen Teil einer ZUGFeRD-Rechnung sehen? Hierfür bietet Belegmeister allen Interessierten (z.B. Buchhaltern, Steuerberatern, Reisenden oder Prüfern von Reisekostenabrechnungen) einen ZUGFeRD-Viewer als kostenloses Online-Tool an.

Ein Service von Belegmeister.

ZUGFeRD Viewer

Wählen Sie eine Rechnung aus, die ausgelesen werden soll:



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Dies ist ein kostenloser Info-Service ohne Gewähr.

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