E-RECHNUNGEN AUSLESEN
Ab 2025 wird in Deutschland schrittweise die Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich eingeführt. Diese betrifft natürlich auch Reisekosten und andere Spesen. E-Rechnungen können in jedem Format ausgestellt sein, das die Norm DIN EN 16931 erfüllt. In der Praxis wird das für Reisekosten und Spesen in Deutschland fast immer das Format „ZUGFeRD“ sein. Seit der Version 2 des ZUGFeRD-Standards ist das ZUGFeRD-Format identisch mit dem französischen Format „Factur-X“. Eine aktuelle ZUGFeRD-Rechnung ist also immer gleichzeitig auch eine Factur-X-Rechnung, und eine aktuelle Factur-X-Rechnung ist immer gleichzeitig auch eine ZUGFeRD-Rechnung.
Wie erkennt man, ob eine PDF-Datei auch eine ZUGFeRD-Rechnung ist? Wie kann man den elektronischen Teil einer ZUGFeRD-Rechnung sehen? Hierfür bietet Belegmeister allen Interessierten (z.B. Buchhaltern, Steuerberatern, Reisenden oder Prüfern von Reisekostenabrechnungen) einen ZUGFeRD-Viewer als kostenloses Online-Tool an.
Ein Service von Belegmeister.
ZUGFeRD Viewer
Wenn die hochgeladene PDF-Datei ZUGFeRD-Daten
enthält,
werden diese nach dem Upload angezeigt.
Dies ist ein kostenloser Info-Service ohne Gewähr.
Datenschutzerklärung
AUTOMATISCH VON BELEGEN ZU FERTIGEN BUCHUNGSSÄTZEN
Mit der KI-gestützten Spesen- und
Reisekostenabrechnung von Belegmeister verwandeln Sie
Belege ALLER Arten spielend und ohne Abtippen zu
fertigen Buchungssätzen:
✓ Einfache PDF-Dateien
✓ Papierbelege