Das Wichtigste zur Verfahrensdokumentation

Wann brauche ich eine Verfahrensdokumentation?

Grundsätzlich ist für jeden Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen gemäß des Grundsatzes der Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit eine aussagekräftige und vollständige Verfahrensdokumentation erforderlich (Randziffer 34 GoBD). Insbesondere für die Umwandlung von Papierbelegen in elektronische Dokumente – dem sogenannten ersetzenden Scannen – und für das revisionssichere Archivieren ist eine Verfahrensdokumentation notwendig (Randziffer 136 GoBD).

Die Verfahrensdokumentation muss für die gesamte Dauer der Aufbewahrungsfrist die aktuellen und historischen Verfahrensinhalte wiedergeben. Das bedeutet, sie ist immer wieder zu überarbeiten und auf den neuesten Stand zu bringen. Sie muss stets an die sich verändernden Arbeitsabläufe und Versionen der Datenverarbeitungssysteme angepasst werden (Randziffer 154 GoBD).

Liegt keine Verfahrensdokumentation vor oder ist die vorhandene Verfahrensdokumentation ungenügend, führt dies nicht zum Verwerfen der Buchführung, wenn die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit dennoch gegeben ist (Randziffer 155 GoBD).

Inhalt einer Verfahrensdokumentation.

In einer Verfahrensdokumentation ist der organisatorisch und technisch gewollte Prozess vom Entstehen einer Information, ihrer Verarbeitung und Speicherung und der Möglichkeit sie wieder aufzurufen beschrieben. Dabei sind auch die Absicherungen gegen Verlust und Verfälschung von Informationen festzuhalten. Für die am Prozess beteiligten DV-Systeme sind Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse jeweils separat aufzuführen. (Randziffer 151 und 152 GoBD).

Für die bildliche Erfassung von Papierbelegen wird eine Organisationsanweisung mit folgenden Inhalten empfohlen (Randziffer 136 GoBD).

  • Wer darf erfassen?
  • Zu welchem Zeitpunkt wird erfasst oder soll erfasst werden?
  • Welches Schriftgut wird erfasst?
  • Ist eine bildliche oder inhaltliche Übereinstimmung mit dem Original erforderlich?
  • Wie erfolgt die Qualitätskontrolle auf Lesbarkeit und Vollständigkeit?
  • Wie erfolgt die Protokollierung von Fehlern?

Eine Verfahrensdokumentation muss so verständlich aufbereitet sein, dass sich ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit in die Prozesse einarbeiten und sie verstehen kann.

Generell hängen Inhalt und Umfang der Verfahrensdokumentation stark von den individuellen Prozessen und eingesetzten DV-Systemen in Ihrem Unternehmen ab. Sie muss in jedem Fall individuell für Ihr Unternehmen erarbeitet werden.

Wie erstelle ich eine Verfahrensdokumentation?

Wenn Sie eine Verfahrensdokumentation erstellen, empfehlen wir, dies nicht nur für die Spesen- und Reisekostenabrechnung zu tun. Es bietet sich an, diese gleich für alle Papierbelege in Ihrem Unternehmen zu nutzen. So sparen Sie an mehreren Stellen Zeit und Geld.

Für ersetzendes Scannen gibt es eine Muster-Verfahrensdokumentation, welche von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) erarbeitet wurde. Diese können Sie als Grundlage nutzen und individuell befüllen. Unterstützung können Sie auch bei Ihrem Steuerberater erfragen. Unser Support beantwortet Ihnen gern Ihre Fragen für die Erstellung Verfahrensdokumentation für die Erfassung Ihrer Spesen und Reisekosten mit Belegmeister.

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