Der Begriff Verpflegungsmehraufwand steht im klassischen Amtsdeutsch für die Ausgaben, die ein Berufstätiger für Essen und Getränke hat, während er geschäftlich unterwegs – also nicht zu Hause und nicht an seinem Arbeitsplatz – ist.
Es wird einfacher: Neue Regelungen zur Verpflegungspauschale ab 2014 Auf Geschäftsreisen zahlen wir oft mehr für unser täglich Brot: Das Abendessen mit dem Kunden im teuren Restaurant, Frühstück im Hotel und jeder Kaffee zwischendurch treiben die Reisekosten nach oben. Diese Tagesspesen, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte anfallen, können daher in Deutschland als Betriebsausgabe oder Werbungskosten…