Verpflegungsmehraufwand = Abrechnungsmehraufwand

Es wird einfacher: Neue Regelungen zur Verpflegungspauschale ab 2014

Auf Geschäftsreisen zahlen wir oft mehr für unser täglich Brot: Das Abendessen mit dem Kunden im teuren Restaurant, Frühstück im Hotel und jeder Kaffee zwischendurch treiben die Reisekosten nach oben. Diese Tagesspesen, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte anfallen, können daher in Deutschland als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerrechtlich geltend gemacht werden.

Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand

Allerdings lässt sich (leider) nicht jede Mahlzeit komplett von der Steuer absetzen. Damit die Kosten nicht aus dem Ruder laufen, ist für Dienstreisen im Inland (Deutschland) die Verpflegungspauschale gedeckelt:

• €6,- für 8-14 Stunden
• €12,- für 14-24 Stunden
• €24,- für einen kompletten Tag

Da das ziemlich bürokratisch und damit kompliziert ist, ändern sich die Pauschbeträge ab dem 01. Januar 2014. Ab dem neuen Jahr gibt es dann €24,- für jeden vollen Tag auf Geschäftsreise und nochmal so viel für Abreisetag und Anreisetag zusammen. Für eine eintägige Geschäftsreise, die länger als 8 Stunden dauert, gibt es halb so viel.

Beispielrechnung zum Verpflegungsmehraufwand

Herr Koch ist für seinen Arbeitgeber Belegmeister GmbH von Montag bis Freitag bei einem Kunden in München. In der darauf folgenden Woche schickt ihn Belegmeister am Dienstag noch einmal nach Hamburg. Für die erste Reise bricht er Montag um 16 Uhr in Berlin auf und kommt Freitag um 14 Uhr wieder an. Am folgenden Dienstag fährt er um 9 Uhr nach Hamburg los und ist um 22 Uhr wieder zurück in Berlin.

Rechnung nach aktuellem Verpflegungsmehraufwand

Herr Koch rechnet wie folgt für die Reise nach München:

• Montag: 8 Stunden auswärts (16 Uhr bis 24 Uhr) – €8,-
• Dienstag bis Donnerstag: 24 Stunden Abwesenheit – 3x €24,-
• Freitag: 14 Stunden Abwesenheit (0 Uhr bis 14 Uhr) – €12,-
• Verpflegungspauschale insgesamt: €92,-

Für die Reise nach Hamburg:

• 13 Stunden Geschäftsreise (9 Uhr bis 22 Uhr) – €12,-
In der Summe erhält Herr Koch also €104,- für beide Reisen.

Rechnung mit den neuen Verpflegungspauschalen ab 2014

Ab 2014 rechnet Herr Koch so:
• Montag und Freitag: An- und Abreisetag – €24,-
• Dienstag bis Donnerstag: 24 Stunden Abwesenheit – 3x €24,-
• Verpflegungspauschale insgesamt: €96,-

Nach der Hamburg-Reise notiert er:
• 13 Stunden Geschäftsreise (9 Uhr bis 22 Uhr) – €12,-

Insgesamt erhält Herr Koch also ab 2014 €108,- für beide Reisen.

Verpflegungsmehraufwand automatisch berechnen

Grundsätzlich wird es also einfacher, den Verpflegungsmehraufwand selbst für jede Reise zu errechnen. Aber bei mehreren Reisen wird es dann doch zeitintensiv und unübersichtlich: Wie lange waren Sie an Ort A, wann sind Sie an Ort B angekommen, und wann waren Sie wieder zu Hause? Ist Ihr Frühstück in Ihrer Hotelrechnung extra vermerkt?

Hier können Sie viel Zeit und Nerven verlieren – oder den Verpflegungsaufwand automatisch berechnen lassen. Wir arbeiten an einer schnellen und leichten Reisekostenabrechnungssoftware, dem Belegmeister, die für Sie alle Pauschalen automatisch berücksichtigt, und das einfach, in dem Sie Fotos von Ihren Belegen machen. Schießen Sie bereits während der Reise mit Ihrem Smart Phone über die Belegmeister-App Fotos Ihrer Belege oder senden Sie nach Ihrer Rückkehr im Büro über den Scanner Ihre Belege an unsere Webanwendung – Belegmeister kümmert sich um den Rest und Sie haben mehr Zeit für das Wesentliche!