Vorsicht bei steuerfreier Gesundheitsförderung – Reisekosten werden nicht begünstigt
Rückenkurse, Massagen und weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen werden oftmals Fällen vom Arbeitgeber übernommen. Bis zu einem Betrag von 500 Euro im Jahr können diese Leistungen steuerfrei vom Arbeitgeber übernommen werden. Nach § 3 Nr. 34 EStG ist jedoch zu beachten, dass der Betrag von 500 Euro sich ausschließlich auf die Maßnahme der Gesundheitsförderung bezieht und nicht…