Zweifel an der Gültigkeit für Unternehmer
Wie die Deutsche Handwerks Zeitung berichtete, beginnt das Reisekostenjahr 2014 mit einem Fragezeichen für Unternehmer.
Bundestagsmitglied Susanne Karawanskij warf vor dem Bundesfinanzministerium die Frage auf, ob es steuerliche Unterschiede bei der Behandlung von Arbeitnehmern und Unternehmern beim neuen Reisekostenrecht 2014 gäbe.
Dies war bislang nicht der Fall. Doch seit dem 01. Januar 2014 steht zur Diskussion, ob die Begriffe „Betriebsstätte“ und „erste Tätigkeitsstätte“ übereinstimmend zu gebrauchen sind. Der Begriff „erste Tätigkeitstätte“ ersetzt im neuen Reisekostenrecht seit Beginn des Jahres den Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte“.
Unternehmer hätten dadurch beträchtliche steuerliche Nachteile:
Während die Auslegung des Begriffes Betriebsstätte aus § 12 Abgabenordnung [LINK: http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__12.html] umfänglich formuliert ist, wird der Begriff erste Tätigkeitsstätte für Arbeitnehmer sowohl räumlich als auch zeitlich wesentlich enger gefasst.
Sollte das Bundesfinanzministerium nun die Begriffe „Betriebsstätte“ und „erste Tätigkeitsstätte“ gleichsetzen, wäre ein Ort, an dem der Unternehmer mehr als 6 Monate seinen Leistungen erbringt (bspw. ein Beratungsprojekt oder eine Baustelle), als erste Tätigkeitsstätte anzusehen. Unternehmer dürften dann die Entfernungspauschale nur noch für einen Weg [LINK: Blogartikel Entfernungspauschale] als Betriebsausgabe abziehen.