„Erste Tätigkeitsstätte“ bei Außendienstlern
Sucht ein Außendienstmitarbeiter an jedem Arbeitstag den Betriebssitz seines Arbeitgebers auf, um seine Einsatzorte mit einem Firmenfahrzeug anzusteuern, handelt es sich bei dem Betriebssitz um die regelmäßige Arbeitsstätte – heute „erste Tätigkeitsstätte“ – des Außendienstmitarbeiters. Der Weg vom Wohnort zu einer beruflichen Auswärtstätigkeit, die außerhalb der Wohnung eines Arbeitnehmers und nicht in seiner ersten Tätigkeitsstätte…