Verpflegungspauschalen 2026
Was sich ändert – und warum Sie sich nicht kümmern müssen
Was sich ändert – und warum Sie sich nicht kümmern müssen
Für Deutschland bleiben die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand 2025 unverändert: 14 Euro für Reisen zwischen 8 und 24 Stunden und am An- und Abreisetag von mehrtägigen Reisen, 28 Euro ab einem 24-stündigen Aufenthalt. International gibt es zahlreiche Änderungen.
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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die ab dem 01. Januar 2024 geltenden Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten veröffentlicht. Für zahlreiche internationale Länder und Regionen gibt es Änderungen. Die komplette Tabelle des BMF können Sie hier einsehen. Selbstverständlich haben wir die Pauschalen bereits für Sie in Belegmeister hinterlegt. Für folgende europäische Länder und Regionen gibt es Änderungen:…
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die ab dem 01. Januar 2023 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten veröffentlicht. Seit dem 01.01.2020 gab es keine Anpassungen. Nun haben sich zahlreiche Pauschalsätze geändert. Selbstverständlich haben wir die Pauschalen bereits für Sie in Belegmeister hinterlegt. Für folgende europäische Länder gibt es Änderungen: Belgien Dänemark Frankreich Griechenland Island Kosovo Luxemburg Mazedonien/Nordmazedonien Moldau,…
Erleichterung für die Buchhaltung bei innergemeinschaftlichem Erwerb bzw. dem Reverse-Charge-Verfahren: Prüfer können einzelnen Abrechnungspositionen explizite Steuerschlüssel zuweisen.
Belege dürfen per Handy digitalisiert werden. Belege aus freigegebenen Abrechnungen können weggeworfen werden, wenn es eine Verfahrensdokumentation gibt und keine weiteren außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften bestehen.
Pandemiebedingt behalten die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten von 2021 für 2022 unverändert ihre Gültigkeit.
Die automatische Berechnung der Tagespauschalen funktioniert weltweit. Abzüge für Mahlzeiten lassen sich bequem auswählen.
Die 161 wichtigsten Währungskurse sind tagesgenau in Belegmeister hinterlegt. Das heißt, Fremdwährungen von Ihren Belegen werden automatisch umgerechnet. Dabei wird der Kurs des Belegdatums verwendet. Selbstverständlich erkennt unsere Belegerkennung die Fremdwährung Ihrer Belege. Für Belege aus Deutschland werden pro Abrechnungsposition der Bruttobetrag, die Mehrwertsteuer und der Nettobetrag angezeigt. Für Belege in Fremdwährung werden der Betrag…