Keine Erhöhung der Verpflegungspauschalen

Nach monatelanger Unsicherheit steht nun fest, dass die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand für Deutschland sich nicht ändern werden. Der Bundesrat stimmte am 22. März 2024 dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Wachstumschancengesetz zu. Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzesentwurf beinhaltet der Kompromissvorschlag jedoch keine Änderungen zu den Verpflegungspauschalen.

Der Pauschbetrag verbleibt damit bei den bisherigen Werten:

  • 14 Euro für An- und Abreisetage und Tage mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden und
  • 28 Euro für Tage mit 24-stündiger Abwesenheit.

Damit können nun alle Abrechnungen für 2024, die Verpflegungspauschalen für Deutschland enthalten, in Belegmeister freigegeben werden.