Für Deutschland gelten noch immer die Verpflegungspauschalen von 2023

Wie geplant tagte am 21. Februar 2021 der Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz. In den Sitzungsergebnissen sind keine Änderungen hinsichtlich der Verpflegungspauschalen für Deutschland enthalten. Eine finale Entscheidung zum Gesetz wird allerdings erst im März getroffen. Solange das Gesetzgebungsverfahren läuft, gelten weiterhin die bisherigen Tagespauschalen von 14 Euro bzw. 28 Euro.

Nächster Termin im Gesetzgebungsverfahren: 22. März 2024

Die Bundesregierung hat mit dem Wachstumschancengesetz ein Gesetz zur Stärkung der deutschen Wirtschaft erarbeitet. Es wurde bereits am 17. November 2023 vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz jedoch nicht zu und rief den Vermittlungsausschuss an. Der Ausschuss, der zwischen Bundestag und Bundesrat vermittelt, erzielte am 21. Februar 2024 keine Einigung. Zu den strittigen Punkten zählen unter anderem die Agrardiesel-Subventionen. Die geplanten steuerliche Entlastungen für Firmen sollen nun von sieben Milliarden Euro im Jahr auf rund 3 Milliarden Euro gekürzt werden. Zu dieser „Light-Variante“ des Gesetzes wird der Bundesrat im nächsten Schritt am 22. März 2024 beraten. Dann besteht auch Klarheit zu eventuellen Änderungen an den Verpflegungspauschalen.

Belegmeister-Empfehlung: Keine Abrechnungen freigeben

Belegmeister empfiehlt allen Prüfern, nach Möglichkeit keine Reisekostenabrechnungen mit Tagespauschalen für Deutschland freizugeben. Freigegebene Reisekostenabrechnungen sind festgeschrieben im Sinne der GoBD. Das bedeutet: Falls eine Abrechnung aus dem Jahr 2024 mit alten Pauschalen in Belegmeister freigegeben wird und es zu einer rückwirkenden Gesetzesänderung kommt, lässt sich die Abrechnung in Belegmeister nicht mehr korrigieren. Weitere Informationen und Handlungsoptionen stellen wir unseren Kunden per E-Mail zur Verfügung.