Fahrkosten erstatten per Kilometerpauschale

Über die Kilometerpauschale können Arbeitnehmer während der Arbeitszeit oder einer Dienstreise angefallene Fahrkosten beim Arbeitgeber geltend machen. Erstattet werden kann ein pauschaler Betrag pro Kilometer. Dies gilt allerdings nur, wenn die Fahrt mit einem arbeitnehmereigenen Fahrzeug unternommen wurde.

Die steuerfreien Höchstsätze in Deutschland betragen aktuell:

  • 0,30 Euro pro km mit PKW,
  • 0,20 Euro pro km mit Motorrad/Motoroller/Moped/Mofa.

Für Fahrten mit dem Fahrrad oder in Fahrgemeinschaften ist keine Erstattung möglich.

Die Erfassung erfolgt in Belegmeister unter „Positionen“

  • Auf das Plus klicken
  • Datum eingeben, an dem die Fahrt stattgefunden hat
  • Kostenart „Pkw privat (km)“ wählen
  • Unter Streckenverlauf/Bemerkung Start und Ziel eingeben
  • Insgesamt gefahrenen Kilometer eingeben
  • Abrechnungsposition speichern

Belegmeister rechnet den Betrag für die Kilometerpauschale automatisch aus. Der Höchstsatz von 30 ct pro km mit PKW ist im Kilometerrechner hinterlegt. Er kann nach Bedarf angepasst werden.

Zu unterscheiden ist die Kilometerpauschale von der Pendlerpauschale. Die Kilometerpauschale wird für die Erstattung der Fahrkosten auf Dienstreisen genutzt. Die Pendlerpauschale wird für die Fahrten vom Wohnsitz zur Arbeit angesetzt. Mehr dazu lesen Sie hier.

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