Belegmeister bildet beim DATEV-Export für die Buchungssätze automatisch aus der Mehrwertsteuer der Abrechnungspositionen die Steuerschlüssel 9 (Vorsteuer 19%), bzw. 8 (Vorsteuer 7%). Falls diese Steuerschlüssel einmal nicht passen (z.B. im Reverse-Charge-Verfahren), kann der Prüfer jetzt einzelnen Abrechnungspositionen folgende andere Steuerschlüssel explizit zuweisen:
- 18 steuerpflichtiger innergem. Erwerb § 1a UStG, Steuersatz 7 %
- 19 steuerpflichtiger innergem. Erwerb § 1a UStG, Steuersatz 19 %
- 91 erhaltene Leistung § 13b UStG, alle Steuertatbestände, Steuersatz 7 %
- 92 erhaltene Leistung § 13b UStG, alle Steuertatbestände (ohne Vorsteuerabzug), Steuersatz 7 %
- 94 erhaltene Leistung § 13b UStG, alle Steuertatbestände, Steuersatz 19 %
- 95 erhaltene Leistung § 13b UStG, alle Steuertatbestände (ohne Vorsteuerabzug), Steuersatz 19 %
Damit können Abrechnungspositionen für Waren oder Dienstleistungen, die in einem anderen EU-Land umsatzsteuerfrei einkauft wurden, ohne weitere Bearbeitung in der Buchhaltung verbucht werden.
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