Laut dem Einkommenssteuerrecht kann jeder deutsche Steuerzahler die Entfernungspauschale – im Volksmund auch Pendlerpauschale genannt – für seine regelmäßigen Wege zur Arbeit geltend machen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige können im Rahmen der Steuererklärung die Pendlerpauschale für jeden Kilometer mit 0,30€ als Werbungskosten veranschlagen. In diesem Fall gilt die Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, die mit dem Auto, Fahrrad, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zurückgelegt wird. Zu beachten ist, dass die Pendlerpauschale nur für die kürzeste Strecke angegeben werden darf. Des Weiteren ist in der Pendlerpauschale ausschließlich der einfache Weg zur Arbeitsstätte, also nur der Hin- oder Rückweg, anzugeben.
Die Pendlerpauschale ist nicht mit der Kilometerpauschale in der Reisekostenabrechnung zu verwechseln. Im Gegensatz zur Entfernungs- oder Pendlerpauschale können Arbeitnehmer während der Arbeitszeit oder einer Dienstreise angefallene Fahrkosten über die Kilometerpauschale bei ihrem Arbeitgeber geltend machen. Mit Hilfe einer Reisekostenabrechnung kann der Arbeitnehmer seine gefahrenen Kilometer mit dem Arbeitgeber abrechnen. In der Regel zahlt der Arbeitgeber mit der Kilometerpauschale ein pauschales Kilometergeld, was seit dem Jahr 2014 nur noch für motorisierte Fahrzeuge und nicht für Fahrten mit dem Fahrrad oder in Fahrgemeinschaften angewendet werden darf.
Möchten Sie mehr über die einfache Reisekostenabrechnung mit Belegmeister erfahren?
Kostenlose Produktvorstellung buchen
In der Produktvorstellung führen wir Sie in einem Videotelefonat durch unsere Anwendung. Wir legen gemeinsam live eine Reisekostenabrechnung an und Sie haben die Gelegenheit Ihre individuellen Rückfragen zu stellen. Die Demo ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Ich bin der Meinung die Pendlerpauschale hat sich auf 38 Cent erhöht. Nun bin ich im Kurier tätig mit meinem eigenen Fahrzeug bekomme immer noch 30 Cent pro gefahrene km. Ich bin der Meinung km Geld und Pendlerpauschale ist das Gleiche und somit muss ich doch auch die 38 Cent bekommen . Dieses ist doch auch im Kurierdienst der Richtwert oder?
Freue mich über eine Antwort
Vielen Dank für Ihre Frage.
Es ist korrekt, dass die Entfernungspauschale für Berufspendler:innen rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer gestiegen ist. Die Regelung gilt bis 2026 und unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.
Die Entfernungs- oder Pendlerpauschale bezieht sich auf die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, also den täglichen Arbeitsweg. Die rechtlichen Regelungen zur Entfernungspauschale sind im Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Werbungskosten enthalten (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html).
Die Kilometerpauschale bezieht sich auf beruflich bedingte Fahrtkosten im Rahmen von Dienstreisen. Die Höhe von 0,30 € für Fahrten mit dem privaten Pkw wird aus dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) § 5 Wegstreckenentschädigung abgeleitet (https://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/BJNR141810005.html). Das Bundesreisekostengesetz enthält Regelungen für für Beamt:innen und Soldat:innen. Ein rechtlicher Anspruch auf die Erstattung der Kilometerpauschale durch den Arbeitgeber besteht dadurch nicht.
Die Entfernungspauschale und die Kilometerpauschale können beide in der Steuererklärung in der Anlage N als Werbungskosten angegeben werden. Sie senken die Steuerschuld. Die Kilometerpauschale darf allerdings nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Arbeitgeber diese nicht erstattet.