„Drei-Monats-Frist“ beim Verpflegungsmehraufwand
Nicht nur bei Geschäftsreisen, sondern auch bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten können Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Der Zeitraum ist hierbei auf maximal drei Monate begrenzt. Um die Streichung der Verpflegungspauschale nach diesen drei Monaten zu vermeiden/auszuhebeln, gibt es verschiedene Voraussetzungen. Die sogenannte 3-Monats-Regelung kann auf alle Auswärtstätigkeiten angewendet werden. Auch Arbeitnehmer mit wechselnden…