Verpflegungspauschalen 2027: Alle Pauschalen für Dienstreisen im Überblick

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht in der Regel gegen Ende des Jahres die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen. Die neuen Werte gelten üblicherweise ab dem 1. Januar des Folgejahres. Die zuletzt offiziell veröffentlichten Auslandspauschalen gelten für 2026. Die neuen Pauschbeträge für 2027 sind in der bislang verfügbaren BMF-Veröffentlichung noch nicht enthalten. Sobald die neuen Werte bekannt gegeben werden, können Sie hier die aktualisierten Informationen zu den Verpflegungspauschalen 2027 finden.

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Bei beruflichen Auslandsreisen gelten je nach Land und teilweise auch nach Stadt unterschiedliche Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten. Das BMF überprüft diese Werte regelmäßig und passt einzelne Beträge an. Für die Reisekostenabrechnung 2027 ist deshalb insbesondere die aktualisierte Ländertabelle relevant. Je nach Reiseziel können sich die erstattungsfähigen Pauschbeträge gegenüber dem Vorjahr verändern. Sobald die offiziellen Auslandspauschalen 2027 veröffentlicht sind, sollten Unternehmen und Selbstständige prüfen, ob ihre Reisekostenabrechnung die neuen Werte berücksichtigt.

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