Verpflegungspauschalen und Wachstumschancengesetz: Verhandlungstermin steht fest

Das Wachstumschancengesetz, welches am 17. November 2023 vom Bundestag verabschiedet wurde, befindet sich im nächsten Stadium des Gesetzgebungsprozesses. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 21. Februar 2024 mit dem Gesetz befassen. Obwohl dieser Termin festgelegt ist, herrscht weiterhin Unsicherheit darüber, wann das Gesetz definitiv verabschiedet wird. Ebenso unklar ist, ob die geplanten Änderungen an den Verpflegungspauschalen rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 gelten oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten werden.

Damit gelten nach wie vor für Deutschland die alten Pauschalen in Höhe von 14 und 28 Euro. Belegmeister empfiehlt allen Prüfern, nach Möglichkeit keine Reisekostenabrechnungen mit Tagespauschalen für Deutschland freizugeben. Freigegebene Reisekostenabrechnungen sind festgeschrieben im Sinne der GoBD. Das bedeutet: Falls eine Abrechnung aus dem Jahr 2024 mit alten Pauschalen in Belegmeister freigegeben wird und es zu einer rückwirkenden Gesetzesänderung kommt, lässt sich die Abrechnung in Belegmeister trotzdem nicht mehr korrigieren.

Wir halten Sie in jedem Fall über alle relevanten Entwicklungen auf dem Laufenden.