Verpflegungspauschalen Deutschland: Unsicherheit aufgrund ausstehender Gesetzesänderung

Seit dem 1. Januar 2024 sollten eigentlich höhere Tagespauschalen für Verpflegungsmehraufwand in Deutschland gelten. Der Deutsche Bundestag hatte im Wachstumschancengesetz am 17. November 2023 eine Erhöhung von 28 auf 32 Euro für ganze Abwesenheitstage sowie von 14 auf 16 Euro für An- und Abreisetage und eintägige Reisen über 8 Stunden beschlossen.

Allerdings stimmte der Bundesrat dem Gesetz nicht zu und leitete ein Vermittlungsverfahren ein. Dieses wurde bis zum Jahreswechsel nicht abgeschlossen. Das bedeutet, dass derzeit weiterhin die bisherigen Tagespauschalen von 14 Euro bzw. 28 Euro für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands gelten.

Die weitere Entwicklung ist derzeit unklar, da es bisher zu keiner endgültigen Entscheidung gekommen ist. Es könnte entweder bei den bisherigen Pauschalen bleiben oder es treten neue Regelungen in Kraft, möglicherweise rückwirkend ab dem 1. Januar 2024.

Belegmeister hat auf diese unsichere Situation folgendermaßen reagiert:

  • Die automatische Berechnung der Tagespauschalen in Belegmeister verwendet weiterhin die alten Werte von 14 bzw. 28 Euro.
  • Alle bereits erfassten Reisen für das Jahr 2024 wurden auf diese alten Werte zurückgesetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass freigegebene Reisekostenabrechnungen gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) festgeschrieben sind. Selbst wenn es zu einer rückwirkenden Gesetzesänderung kommt, lässt sich eine bereits freigegebene Abrechnung in Belegmeister nicht mehr korrigieren. Dies könnte zu entgangenen Steuerersparnissen, geringeren Erstattungen oder erhöhtem Verwaltungsaufwand durch Korrekturabrechnungen und -buchungen führen.

Infolgedessen empfiehlt Belegmeister allen Prüfern, bis auf Weiteres keine Reisekostenabrechnungen mit Tagespauschalen für Deutschland freizugeben. Erfasser können jedoch weiterhin Reisen normal anlegen und Abrechnungen einreichen.