Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 27.9.2021 darüber informiert, dass für 2022 keine neuen Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen veröffentlicht werden. Pandemiebedingt behalten die seit dem 1.1.2021 geltenden Pauschalen für betrieblich veranlasste Auslandsreisen damit auch für 2022 unverändert ihre Gültigkeit.
Selbstverständlich haben wir dies für Sie in Belegmeister bereits entsprechend hinterlegt.
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