Was dieses alte Sprichwort besagt, wird von Unternehmen gern genutzt: Als Bestandteil von Vertriebsstrategien werden an Feiertagen und zu Jubiläen häufig Präsente überreicht, um sich bei Kunden zu bedanken oder in Erinnerung zu bringen. Diese Geste der individuellen Wertschätzung bringt buchhalterisch einige Herausforderungen mit sich. Für die korrekte Verbuchung von Kundengeschenken werden der Wert des Geschenkes, der Zweck der Zuwendung und die Vorsteuerabzugsberechtigung des Unternehmens berücksichtigt.
Für Belegmeister empfehlen wir, dass die Erfasser für Kundengeschenke die Kostenart „Sonstiges“ (ggf. mit passender Bemerkung) wählen und der Buchhalter nach dem Import in DATEV das zutreffende Konto auswählt. Unternehmen, die regelmäßig eine größere Anzahl an Kundengeschenken erfassen möchten, können individuelle Kostenarten für Geschenke von unserem Support konfigurieren lassen. Verschenken Unternehmen beispielsweise häufig Nahrungs- oder Genussmittel (z.B. Wein), können diese eine eigene Kostenart für Geschenke konfigurieren lassen und sie als Standard-Kostenart für Nahrungsmittelbelege eintragen (siehe: Belegmeister-Anleitung).
Eine Beratung zu diesem Thema übernimmt sehr gern unser Belegmeister-Support.