Hat das nervige Sortieren, Kopieren und Verschicken von Unterlagen und Papieren für die alljährliche Steuererklärung bald ein Ende?
Die Bundesregierung plant die Erweiterung der elektronischen Steuererklärung. Schon ab dem 01.01.2017 soll die Einkommensteuererklärung möglichst komplett elektronisch an das Finanzamt geschickt werden können. Bis Dato ist dies bereits für Unternehmer Pflicht, um eine Entlastung des Finanzamtes voranzutreiben, Übertragungsfehler zu vermeiden und Portokosten zu senken.
Nach einem Beschluss des Bundestages, müssen ab dem 01.01.2017 keine Belege mehr zum Finanzamt postalisch verschickt werden. Eine Aufbewahrungspflicht der originalen Dokumente durch die Steuerpflichtigen ist jedoch weiterhin vorgesehen. So kann das Finanzamt die diese gegebenenfalls nachträglich anfordern.
Auch Steuerbescheide sowie etwaige Einsprüche oder Stundungsanträge können ab dem kommenden Jahr per Internet ausgestellt werden.
Keine Verpflichtung für Arbeitnehmer und Rentner
Die elektronische Abgabe der Steuererklärung ist ab dem kommenden Jahr für Arbeitnehmer und Rentner noch nicht verpflichtend. Eine Steuererklärung in Papierform ist also weiterhin möglich.