Seit dem 1. Juli 2015 unterliegen Saunaleistungen, die Sie beispielsweise während einer Dienstreise im Hotel in Anspruch nehmen, dem Regelsteuersatz von nun 19 Prozent. Dies ist bei jeder Reisekostenabrechnung zu beachten.
So wird ab sofort auch eine ermäßigt besteuerte Hotelübernachtung, die zusammen mit der Sauna erbracht bzw. von Ihnen Anspruch genommen wurde, entgeltlich aufgeteilt. Daraus ergeben sich in Ihrer Reisekostenabrechnung mindestens zwei Abrechnungspositionen mit unterschiedlichen Steuersätzen.
Die Hotelübernachtungen werden weiterhin mit 7 Prozent besteuert. Ebenso wie die Entnahme aus der Minibar oder die Nutzung von Pay-TV, können Saunaleistungen nicht mehr steuerfrei erstattet werden.