Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die ab dem 01. Januar 2025 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten veröffentlicht. Für Deutschland gibt es keine Änderungen. Es gelten nach wie vor folgende Pauschalsätze:
- 14 Euro für Reisen zwischen 8 und 24 Stunden und am An- und Abreisetag von mehrtägigen Reisen,
- 28 Euro ab einem 24-stündigen Aufenthalt.
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Für folgende europäische Länder wurden die Pauschalen angepasst:
- Kroatien
- Polen
- Russische Föderation
- Türkei
Die komplette Tabelle des BMF können Sie hier einsehen.
Selbstverständlich haben wir die Pauschalen bereits für Sie in Belegmeister hinterlegt. Haben Sie Fragen?