Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die ab dem 01. Januar 2024 geltenden Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten veröffentlicht. Für zahlreiche internationale Länder und Regionen gibt es Änderungen. Die komplette Tabelle des BMF können Sie hier einsehen.
Selbstverständlich haben wir die Pauschalen bereits für Sie in Belegmeister hinterlegt.
Für folgende europäische Länder und Regionen gibt es Änderungen:
- Finnland
- Italien Mailand, Rom, im Übrigen
- Norwegen
- Österreich
- Spanien Barcelona, Kanarische Inseln, Madrid, Palma de Mallorca, im Übrigen
- Vatikanstaat
Für folgende weitere Länder und Regionen gibt es Änderungen:
- Äquatorialguinea
- Australien Canberra, Sydney, im Übrigen
- Barbados
- Brasilien Brasilia, Rio de Janeiro, Sao Paulo, im Übrigen
- China Hongkong
- Dominikanische Republik
- Dschibuti
- Fidschi
- Georgien
- Guinea
- Jamaika
- Japan Tokio
- Kamerun
- Kanada Ottawa, Toronto, Vancouver, im Übrigen
- Kap Verde
- Kuba
- Laos
- Libanon
- Madagaskar
- Marokko
- Mauritius
- Mongolei
- Mosambik
- Neuseeland
- Paraguay
- Philippinen
- Sierra Leone
- Sri Lanka
- Südsudan
- Trinidad und Tobago
- Tschad
- Tunesien
- Zentralafrikanische Republik
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Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes sollen auch die inländischen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand angepasst werden. Für dieses Gesetz wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Solange das Vermittlungsverfahren läuft, ändern sich die Pauschalen nicht. Es bleibt abzuwarten, ob und zu welchem Stichtag der Gesetzgeber die Pauschalen ändert.
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