Seit dem 01.01.2020 gelten neue Verpflegungspauschalen für Dienstreisen. Erstmals seit der Reisekostenreform von 2014 wurden neben den Pauschalen für Auslandsreisen auch die Pauschalen für Reisen innerhalb Deutschlands angepasst. Ab diesem Jahr kann pro Kalendertag einer Inlandsdienstreise ein Verpflegungsmehraufwand von 28 EUR statt bisher 24 EUR für Abwesenheiten von 24 Stunden geltend gemacht werden. Für An- und Abreisetage sowie für Abwesenheitstage ohne Übernachtung und mehr als 8 Stunden Abwesenheit beträgt die mögliche Pauschale 14 EUR statt bisher 12 EUR.
Für Auslandsdienstreisen beinhaltet das vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlichte Schreiben Änderungen der Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für gut 30 Länder ab dem 01.01.2020. Des Weiteren enthält das BMF-Schreiben Aussagen zur Ermittlung des Pauschalbetrages. Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Wenn auf mehrtägigen Dienstreisen verschiedene Länder an einem Tag besucht werden, gilt:
- bei der Anreise vom Inland in das Ausland oder vom Ausland in das Inland jeweils ohne Tätigwerden der entsprechende Pauschbetrag des Ortes, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird.
- bei der Abreise vom Ausland in das Inland oder vom Inland in das Ausland der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes.
- für die Zwischentage in der Regel der entsprechende Pauschbetrag des Ortes, den der Arbeitnehmer vor 24 Uhr Ortszeit erreicht.
Schließt sich an den Tag der Rückreise von einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit zur Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte eine weitere ein- oder mehrtägige Auswärtstätigkeit an, ist für diesen Tag nur die höhere Verpflegungspauschale zu berücksichtigen.
Erfolgt während der Dienstreise eine Verpflegung durch den Arbeitgeber ist die Kürzung der Verpflegungspauschale tagesbezogen von der für den jeweiligen Reisetag maßgebenden Verpflegungspauschale unabhängig davon vorzunehmen, in welchem Land die jeweilige Mahlzeit zur Verfügung gestellt wurde. Das komplette Schreiben inklusive Rechenbeispiel und Länderliste steht auf den Seiten des BMF zur Verfügung (IV C 5 -S 2353/19/10010 :001).
Sowohl die Inlands- als auch die Auslandspauschalen sind in der Belegmeister-App hinterlegt. Sie werden automatisch berechnet und der Reisekostenabrechnung hinzugefügt, wenn Sie bei der Anlage der Reise die Option „Verpflegungspauschalen automatisch berechnen“ wählen. Eine korrekte Berechnung erfolgt auch für jahresübergreifende Dienstreisen.
Erklärungen zur Reiseanlage mit Screenshots finden Sie hier:
Wie lege ich eine Reise mit Verpflegungspauschale an?